Die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung energetischer Mindeststandards (GEG – Gebäudeenergiegesetz) sind eine baurechtliche Forderung an den Wärmeschutz eines Gebäudes. Darüber hinaus bestehen diverse höherwertige Energiestandards, welche auf eigenen Wunsch oder im Rahmen verschiedener Förderprogramme oder Zertifizierungen gefordert sind. Die Verknüpfung dieser Anforderungen mit den Vorstellungen der Gebäudegeometrie, dem jeweiligen Nutzungsprofil sowie den standortspezifischen Umweltfaktoren ist das Ziel der thermischen Bauphysik.
Unsere Leistungen umfassen für Wohn- / Nichtwohngebäude unter anderem:
Grundlegende Beratungen zu Neubau / Sanierung / Modernisierung
Grundlegende Beratungen zu Energieeffizienzstandards