Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten
BEG
Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und zugehörige Förderprogramme besteht die Möglichkeit Förderzuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschuss zu erhalten. Dies betrifft die energetische Sanierung von Gebäuden sowie die zugehörigen Beratungsleistungen.
Die Konditionen unterliegen aktuell starken Veränderungen, und einer komplexen Diversität für unterschiedliche Rahmenbedingungen. Unter anderem werden nun Nachhaltigkeitsaspekte durch eine eigene „NH-Klasse“ berücksichtigt. Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich zu Ihrem individuellen Bauvorhaben.
KFN
Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) löst die bisherige Neubauförderung in der BEG ab. Ziel der neu ausgerichteten Neubauförderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
Gefördert werden zwei Varianten:
- Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – ohne QNG
Ein solches Gebäude muss folgende technische Mindestanforderungen erfüllen:
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- Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100), die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind.
- Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzgebäude 40 (Jahresprimärenergiebedarf und Anforderungen an die Gebäudedämmung)
- Anforderungen an den Wärmeerzeuger: Das Gebäude darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen. Der Ausschluss von Biomasse bezieht sich neben fester Biomasse und auch auf biogenes Gas/Öl.
- Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG
- Ein Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude mit QNG erfüllt die vorstehend genannten Anforderungen und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM). Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung des Gebäudes auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems (z.B. DGNB).
BAFA- individueller Sanierungsfahrplans (iSFP)
Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt.
BAFA Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 – Energiekonzept / Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
• Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro
• Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro
• Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro
Sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Fördermöglichkeiten.