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Schallschutz / Bauakustik


Für eine adäquate Raumnutzung ist der Schutz vor akustischen Störeinflüssen verschiedener Nutzungen untereinander von erheblichem Belang. Die Sachverhalte zur Bauakustik betreffen den Schallschutz innerhalb des Gebäudes sowie den Schallschutz gegen Außenlärm. Ein Nachweis über die Einhaltung der Mindestanforderungen zum Schallschutz ist bauchrechtlich bzw. über die Einhaltung erhöhter Anforderungen privatrechtlich erforderlich.

unsere Leistungen umfassen für Wohn- / Nichtwohngebäude unter anderem:

  • Grundlegende Beratungen zum Schallschutz
  • Nachweisführung Mindestschallschutz, erhöhter Schallschutz, Fehlerlokalisation
  • Messung, Dokumentation und Bewertung bauakustischer Bestandsgegebenheiten
  • Erstellen von nutzerspezifischen Anforderungsprofilen, z.B. auf Grundlage der DIN 4109, VDI 4100, etc.
  • Bauteildefinition zum Erreichen der geforderten Schallschutzanforderung