Für eine adäquate Raumnutzung ist der Schutz vor akustischen Störeinflüssen verschiedener Nutzungen untereinander von erheblichem Belang. Die Sachverhalte zur Bauakustik betreffen den Schallschutz innerhalb des Gebäudes sowie den Schallschutz gegen Außenlärm. Ein Nachweis über die Einhaltung der Mindestanforderungen zum Schallschutz ist bauchrechtlich bzw. über die Einhaltung erhöhter Anforderungen privatrechtlich erforderlich.
unsere Leistungen umfassen für Wohn- / Nichtwohngebäude unter anderem: